Pension Redefin im Sommer
Frühstück in der Pension Redefin
Eingangsbereich der Pension

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag -  Pension Redefin

1.    Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen der Pension Redefin – nachstehend Pension

1.2. Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde

1.3. Schriftform liegt auch vor, wenn über email der Schriftverkehr erfolgt. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige gültige Wohnanschrift nennen.

1.4. Nichtraucherzimmer
Unsere Zimmer in der Pension sind strikte Nichtraucherzimmer. Sollten Gäste dennoch im Zimmer rauchen, beteiligen wir den Zimmergast an den Reinigungskosen (Gardinen, Mobiliar, Bettdecken usw.) mit 80,00 Euro. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs trotz Reinigung im Anschluss nicht vermietet werden, wird eine zusätzlich Nacht laut geltenden Preisen der Pension in Rechnung gestellt.

1.5. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

 

2.    Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage des Antrages des Gastes zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2. Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

2.3. Die Pension haftet für Ihre Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2.4. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Gastes beträgt 6 Monate.

 

3.    Leistungen, Preise und Aufrechnung

3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen den vereinbarten Preis der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

3.4. Die Pension ist berechtigt, den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

3.5. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt die Pension von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

3.6. Frühstück wird täglich von 07:30 bis 10:00 Uhr gereicht.

3.7. Die aktuellen Preise für die Nutzung unserer Sauna sowie deren Öffnungszeiten hängen an der Rezeption aus oder können erfragt werden.

 

4.    Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Gastes des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bedarf der Zustimmung der Pension. Erfolgt dies nicht, so sind vom vereinbarten Preis 80 %  zu zahlen, wenn der Gast die vertraglich Leistung nicht in Anspruch nimmt.

4.2. Sofern zwischen der Pension und dem Gast ein Termin zum Rücktritt  vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zu  vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3. Bei dem vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.

4.4. Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus über Telefon oder schriftlich auch via email bestellt und reserviert hat, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

Für eine Stornierung 3 Tage von Anreisetermin werde 50 % der bestellten Gesamtleistung fällig.

Für eine Stornierung 2 Tage vor Anreisetermin werde 60 % der bestellten Gesamtleistung fällig.

Für eine Stornierung 1 Tag vor Anreisetermin oder am Anreisetag selbst werden 80 % der bestellten Gesamtleistung fällig.

Für Buchungen über andere Buchungsplattformen (z.B. HRS, booking) können besondere Vereinbarungen gelten.

4.5. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss zur Übernachtung in einer Ferienwohnung oder Apartment eine Vorauszahlung in Höhe von 50 %  spätestens 3 Wochen vor Anreise zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin müssen schriftlich vereinbart werden. Die Vorauszahlung ist auf das Konto der Pension zu überweisen.  Ansonsten besteht kein Anspruch auf Erfüllung.

 

5.    Rücktritt der Pension

5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten Frist nicht geleistet, kann die Pension vom Vertrag zurücktreten.

5.2. Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzuordnen ist.

5.3. Die Pension hat den Gast von der Ausübung seines Rücktrittsrechts unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form, in Kenntnis zu setzen.

5.4. Bei berechtigtem Rücktritt durch die Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

 

6.    Zimmerbereitstellung und Rückgabe, Nutzung der Nebenanlagen

6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.

6.3. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist vorab abzustimmen.

6.5. Der Aufenthalt von Besuchern im Zimmer des Gastes ist nur für kurze Zeit, d.h. nicht über Nacht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mietpreis um die entsprechende Personenzahl erhöhen.

6.6. Der Gast benutzt die Sauna der Pension auf eigene Verantwortung. Die dort aushängenden Saunaregeln sind zu beachten. Bei Nichteinhaltung behält sich die Pension die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

7.    Haftung

7.1. Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.2. Eine Haftung der Pension für Leistungen Dritter besteht nicht.

7.3. Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen der Pension übernimmt die Pension keinerlei Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch die Pension, auch für Erfüllungsgehilfen der Pension, erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt dem Gast.

7.4. Durch dem Gast zur Verfügung gestellten Parkplatz kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei abhandenkommen oder  Beschädigungen auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Pension.

 

8.    Rechtsmodalitäten

8.1. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.

8.2. Abweichungen dieser unter Punkt 8.1. genannten Regelung bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

8.3. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die Pension berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

 

9.    Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Gastannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme hat schriftlich zu erfolgen.

9.2. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

9.3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.

9.4. Ausschließlicher Gerichtstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, gilt als Gerichtstand der Sitz der Pension.

9.5. Es gilt das deutsche Recht.

9.6. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.7. Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt und ist Bestandteil der Homepage der Pension.

 

Redefin, den 01. Juli 2016